
Photovoltaik-Förderung in Bonn: Neue Zuschüsse ab August 2025
Photovoltaik-Förderung in Bonn: Neue Zuschüsse ab August 2025 Bereits 2019 hat die Stadt Bonn wichtige Beschlüsse vor dem Hintergrund der Erreichung der Klimaschutzziele getroffen – der Ausbau Erneuerbarer Energien ist eine wesentliche Maßnahme, die gesteckten Ziele zu erreichen und CO2-Emissionen zu reduzieren. Ab dem 1. August 2025 tritt nun die neue „Förderrichtlinie Solares Bonn“ in Kraft, ein Förderprogramm, mit dem die Stadt Bonn einen Anreiz zur stärkeren Nutzung von Solarenergie schaffen möchte. Wer kann durch die Förderrichtlinie gefördert werden? Private und gewerbliche GrundstückseigentümerInnen und Erbbauberechtigte Wohnungseigentümergemeinschaften PächterInnen oder MieterInnen von Gebäudeflächen MieterInnen (insofern eine Förderung von Stecker-Solargeräten, sog. „Balkonkraftwerken“, beantragt wird) Was wird im Raum Bonn gefördert? „Macht die Dächer voll“-Förderung für PV-Anlagen auf Wohngebäuden bis zu 3 Wohneinheiten (Förderhöhe 100 €/kWp) Photovoltaikanlagen