
Förderung für Solarspeicher im Landkreis Altenkirchen – Jetzt profitieren!
Der Landkreis Altenkirchen unterstützt private Hausbesitzer dabei, ihren Beitrag zur Energiewende zu leisten: Mit einem neuen Förderprogramm wird der Einbau von stationären Solarspeichern in Kombination mit Photovoltaikanlagen finanziell gefördert. Hier sind die wichtigsten Details für Interessierte: Was wird gefördert? Stationäre Solarspeicher in Verbindung mit bestehenden oder neuen Photovoltaikanlagen. Installationskosten und benötigte Komponenten für den Betrieb des Speichers (ausgenommen PV-Anlage selbst). Mindestanforderungen: Speicher mit mindestens 2 kWh Kapazität. PV-Anlage mit mehr als 2 kWp Leistung. Mindestens 75 % der gespeicherten Energie müssen aus der PV-Anlage stammen. Förderhöhe: 120 Euro pro kWh Speicherkapazität (max. 1.500 Euro oder 30 % der Investitionssumme). Wer kann einen Antrag stellen? Eigentümer selbst genutzter Wohnhäuser im Landkreis Altenkirchen. Unternehmen oder Gewerbeimmobilien sind ausgeschlossen. Wichtig: Pro Wohneinheit wird nur ein Solarspeicher gefördert, eine




