Solarspitzen-Gesetz

Am 31. Januar 2025 hat der Bundestag das Solarspitzen-Gesetz verabschiedet, das temporäre Stromüberschüsse verhindern und die Eigenverbrauchsanreize für Photovoltaikanlagen verbessern soll. Eingebracht wurde das Gesetz von SPD und Grünen und mit Unterstützung der CDU/CSU beschlossen.

Kernpunkte des Gesetzes:

  • Keine Vergütung bei negativen Strompreisen, dafür eine verlängerte Förderdauer nach 20 Jahren.
  • Smart-Meter-Pflicht für PV-Anlagen ab sieben Kilowatt zur besseren Steuerung.
  • Entbürokratisierung und beschleunigter Smart-Meter-Rollout.
  • Flexible Nutzung von Batteriespeichern soll erleichtert werden.
  • Bestandsanlagen können freiwillig in das neue System wechseln und erhalten eine höhere Vergütung.

Der Bundesverband Solarwirtschaft betont, dass die Änderungen die Rentabilität neuer PV-Anlagen kaum beeinträchtigen. Konkrete Umsetzungszeitpunkte folgen noch.

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