Am 31. Januar 2025 hat der Bundestag das Solarspitzen-Gesetz verabschiedet, das temporäre Stromüberschüsse verhindern und die Eigenverbrauchsanreize für Photovoltaikanlagen verbessern soll. Eingebracht wurde das Gesetz von SPD und Grünen und mit Unterstützung der CDU/CSU beschlossen.
Kernpunkte des Gesetzes:
- Keine Vergütung bei negativen Strompreisen, dafür eine verlängerte Förderdauer nach 20 Jahren.
- Smart-Meter-Pflicht für PV-Anlagen ab sieben Kilowatt zur besseren Steuerung.
- Entbürokratisierung und beschleunigter Smart-Meter-Rollout.
- Flexible Nutzung von Batteriespeichern soll erleichtert werden.
- Bestandsanlagen können freiwillig in das neue System wechseln und erhalten eine höhere Vergütung.
Der Bundesverband Solarwirtschaft betont, dass die Änderungen die Rentabilität neuer PV-Anlagen kaum beeinträchtigen. Konkrete Umsetzungszeitpunkte folgen noch.