
Solarspitzen-Gesetz
Am 31. Januar 2025 hat der Bundestag das Solarspitzen-Gesetz verabschiedet, das temporäre Stromüberschüsse verhindern und die Eigenverbrauchsanreize für Photovoltaikanlagen verbessern soll. Eingebracht wurde das Gesetz von SPD und Grünen und mit Unterstützung der CDU/CSU beschlossen. Kernpunkte des Gesetzes: Keine Vergütung bei negativen Strompreisen, dafür eine verlängerte Förderdauer nach 20 Jahren. Smart-Meter-Pflicht für PV-Anlagen ab sieben Kilowatt zur besseren Steuerung. Entbürokratisierung und beschleunigter Smart-Meter-Rollout. Flexible Nutzung von Batteriespeichern soll erleichtert werden. Bestandsanlagen können freiwillig in das neue System wechseln und erhalten eine höhere Vergütung. Der Bundesverband Solarwirtschaft betont, dass die Änderungen die Rentabilität neuer PV-Anlagen kaum beeinträchtigen. Konkrete Umsetzungszeitpunkte folgen noch.





